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IGR DienstleistungenGebäudereinigung › Winterdienst

Winterdienst in Kalletal und Umgebung

Räumen und Streuen von Gehwegen, Zufahrten und Eingängen – damit die Räum- und Streupflicht zuverlässig erfüllt ist.

Die Räum- und Streupflicht lässt sich übertragen

Die Verkehrssicherungspflicht auf Gehwegen liegt in der Regel bei den Städten und Gemeinden und wird per Satzung auf die Anlieger übertragen. Vermieter können sie vertraglich an Mieter oder an einen Dienstleister weitergeben – die Kontrollpflicht bleibt allerdings bestehen.

Wir übernehmen den Winterdienst für Wohnanlagen, Gewerbeobjekte und private Grundstücke in Kalletal und Umgebung: Gehwege, Zufahrten, Eingänge und Stellplätze, geräumt und gestreut in den Zeiten, die die jeweilige Satzung vorgibt.

Was zum Winterdienst gehört

Welche Flächen in welchen Zeiten geräumt sein müssen, richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde. Den genauen Umfang und die Flächen legen wir vor der Saison schriftlich fest.

Wie der Winterdienst abläuft

Winterdienst ist Bereitschaft, nicht Terminarbeit. Deshalb wird vorher geregelt, was wann passiert.

Vor der SaisonFlächen und Zeiten

Wir sehen uns die Flächen an, halten Umfang, Zeiten und Streugut schriftlich fest und klären den Zugang – lange bevor der erste Schnee fällt.

Im EinsatzRäumen und Streuen

Geräumt und gestreut wird in den Zeitfenstern der örtlichen Satzung. Bei anhaltendem Schneefall oder überfrierender Nässe auch mehrfach.

DokumentiertFür die Verwaltung

Auf Wunsch dokumentieren wir die Einsätze. Für Hausverwaltungen ist das im Zweifelsfall der entscheidende Nachweis.

Für wen wir räumen

Hausverwaltungen und WEG

Winterdienst für einzelne Objekte oder Objektpakete – gern zusammen mit der Treppenhausreinigung, dann gibt es einen Ansprechpartner für beides.

Vermieter und Eigentümer

Wenn die Übertragung auf Mieter in der Praxis nicht funktioniert, ist ein Dienstleister die verlässlichere Lösung. Die Kosten sind bei entsprechender Vereinbarung umlagefähig.

Gewerbe und Praxen

Kundenparkplätze, Zuwege und Eingänge – geräumt, bevor die ersten Kunden oder Patienten kommen.

So kommen wir zusammen

1
Ansehen

Wir sehen uns an, worum es geht – vor Ort oder nach Fotos, wenn das reicht. Unverbindlich und ohne Kosten.

2
Umfang und Preis

Sie erhalten schriftlich, was gemacht wird und was es kostet. Was nicht drinsteht, wird auch nicht berechnet.

3
Termin

Wir vereinbaren einen festen Termin und halten ihn ein. Änderungen kündigen wir an.

Anfrage senden oder direkt anrufen: 0177 2775078

Häufige Fragen zur Winterdienst

Sind die Kosten für den Winterdienst umlagefähig?

Ja. Die Kosten der Schneebeseitigung zählen nach der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist.

Bin ich als Vermieter aus der Haftung, wenn ich einen Dienst beauftrage?

Die Räum- und Streupflicht lässt sich übertragen, eine Kontroll- und Auswahlpflicht bleibt aber bestehen. Genau deshalb dokumentieren wir die Einsätze auf Wunsch.

In welchen Zeiten wird geräumt?

Nach der Satzung Ihrer Gemeinde – üblich sind Werktage ab dem frühen Morgen bis in den Abend, an Sonn- und Feiertagen später beginnend. Die konkreten Zeiten halten wir in der Vereinbarung fest.

Wer stellt das Streugut?

Das Streugut stellen wir. Wo eine Gemeinde bestimmte Streumittel vorschreibt oder Salz einschränkt, richten wir uns danach.

Kann ich Winterdienst und Treppenhausreinigung zusammen beauftragen?

Ja, und für Hausverwaltungen ist das meist der einfachere Weg: ein Ansprechpartner, eine Abrechnung, keine Abstimmung zwischen zwei Dienstleistern.

Wann muss ich den Winterdienst beauftragen?

Am besten im Spätsommer oder Frühherbst. Vor der Saison lassen sich Flächen, Zeiten und Zugänge in Ruhe klären.

Geräumt, bevor jemand darüber nachdenkt

Wir arbeiten in Kalletal mit allen Ortsteilen sowie in Lemgo, Vlotho, Rinteln, Herford, Bad Salzuflen, Detmold, Minden und der Region im Umkreis von rund 50 Kilometern.

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