IGR Dienstleistungen › Gebäudereinigung › Winterdienst
Räumen und Streuen von Gehwegen, Zufahrten und Eingängen – damit die Räum- und Streupflicht zuverlässig erfüllt ist.
Die Verkehrssicherungspflicht auf Gehwegen liegt in der Regel bei den Städten und Gemeinden und wird per Satzung auf die Anlieger übertragen. Vermieter können sie vertraglich an Mieter oder an einen Dienstleister weitergeben – die Kontrollpflicht bleibt allerdings bestehen.
Wir übernehmen den Winterdienst für Wohnanlagen, Gewerbeobjekte und private Grundstücke in Kalletal und Umgebung: Gehwege, Zufahrten, Eingänge und Stellplätze, geräumt und gestreut in den Zeiten, die die jeweilige Satzung vorgibt.
Welche Flächen in welchen Zeiten geräumt sein müssen, richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde. Den genauen Umfang und die Flächen legen wir vor der Saison schriftlich fest.
Winterdienst ist Bereitschaft, nicht Terminarbeit. Deshalb wird vorher geregelt, was wann passiert.
Wir sehen uns die Flächen an, halten Umfang, Zeiten und Streugut schriftlich fest und klären den Zugang – lange bevor der erste Schnee fällt.
Geräumt und gestreut wird in den Zeitfenstern der örtlichen Satzung. Bei anhaltendem Schneefall oder überfrierender Nässe auch mehrfach.
Auf Wunsch dokumentieren wir die Einsätze. Für Hausverwaltungen ist das im Zweifelsfall der entscheidende Nachweis.
Winterdienst für einzelne Objekte oder Objektpakete – gern zusammen mit der Treppenhausreinigung, dann gibt es einen Ansprechpartner für beides.
Wenn die Übertragung auf Mieter in der Praxis nicht funktioniert, ist ein Dienstleister die verlässlichere Lösung. Die Kosten sind bei entsprechender Vereinbarung umlagefähig.
Kundenparkplätze, Zuwege und Eingänge – geräumt, bevor die ersten Kunden oder Patienten kommen.
Wir sehen uns an, worum es geht – vor Ort oder nach Fotos, wenn das reicht. Unverbindlich und ohne Kosten.
Sie erhalten schriftlich, was gemacht wird und was es kostet. Was nicht drinsteht, wird auch nicht berechnet.
Wir vereinbaren einen festen Termin und halten ihn ein. Änderungen kündigen wir an.
Ja. Die Kosten der Schneebeseitigung zählen nach der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist.
Die Räum- und Streupflicht lässt sich übertragen, eine Kontroll- und Auswahlpflicht bleibt aber bestehen. Genau deshalb dokumentieren wir die Einsätze auf Wunsch.
Nach der Satzung Ihrer Gemeinde – üblich sind Werktage ab dem frühen Morgen bis in den Abend, an Sonn- und Feiertagen später beginnend. Die konkreten Zeiten halten wir in der Vereinbarung fest.
Das Streugut stellen wir. Wo eine Gemeinde bestimmte Streumittel vorschreibt oder Salz einschränkt, richten wir uns danach.
Ja, und für Hausverwaltungen ist das meist der einfachere Weg: ein Ansprechpartner, eine Abrechnung, keine Abstimmung zwischen zwei Dienstleistern.
Am besten im Spätsommer oder Frühherbst. Vor der Saison lassen sich Flächen, Zeiten und Zugänge in Ruhe klären.
Wir arbeiten in Kalletal mit allen Ortsteilen sowie in Lemgo, Vlotho, Rinteln, Herford, Bad Salzuflen, Detmold, Minden und der Region im Umkreis von rund 50 Kilometern.