IGR Dienstleistungen › Gebäudereinigung › Gartenarbeit
Rasen mähen, Hecken schneiden, Unkraut entfernen – einmalig oder in festem Turnus über die Saison.
Ein Grundstück wird von außen beurteilt. Ein hoher Rasen, eine ausgewachsene Hecke oder Unkraut in den Pflasterfugen fallen sofort auf – bei Wohnanlagen genauso wie am eigenen Haus.
Wir übernehmen die laufende Grünpflege und einzelne Gartenarbeiten in Kalletal und der Region: Rasen mähen, Hecken schneiden, Unkraut entfernen, Flächen freihalten. Einmalig, saisonal oder in festem Turnus – für Privathaushalte ebenso wie für Hausverwaltungen und Vermieter.
Beim Heckenschnitt gilt das Bundesnaturschutzgesetz: Ein starker Rückschnitt oder das Auf-den-Stock-setzen von Hecken ist nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar zulässig. Ein schonender Form- und Pflegeschnitt ist auch dazwischen möglich, solange keine Vögel brüten – wir schauen vorher nach.
Beides ist möglich – die meisten Objekte fahren mit einer festen Regelung über die Saison besser als mit einzelnen Notterminen.
Ein Grundstück, das länger stand: mähen, zurückschneiden, freiräumen, abfahren. Danach lässt es sich wieder in einem normalen Turnus halten.
Feste Termine von Frühjahr bis Herbst: Rasen im regelmäßigen Abstand, Hecke im passenden Zeitfenster, Laub im Herbst.
Grünpflege für Wohnanlagen als Teil der Objektbetreuung – zusammen mit Treppenhausreinigung und Winterdienst aus einer Hand.
Der eigene Garten, wenn Zeit, Werkzeug oder Gesundheit fehlen – regelmäßig oder für einzelne Arbeiten.
Gemeinschaftsflächen in Wohnanlagen: Rasen, Hecken, Wege, Laub. Die Kosten der Gartenpflege sind bei entsprechender Vereinbarung umlagefähig.
Außenanlagen an Mietobjekten, Parkplätzen und Betriebsgrundstücken – gepflegt, ohne dass Sie sich darum kümmern.
Wir sehen uns an, worum es geht – vor Ort oder nach Fotos, wenn das reicht. Unverbindlich und ohne Kosten.
Sie erhalten schriftlich, was gemacht wird und was es kostet. Was nicht drinsteht, wird auch nicht berechnet.
Wir vereinbaren einen festen Termin und halten ihn ein. Änderungen kündigen wir an.
Ja, auf Wunsch nehmen wir Grünschnitt und Laub mit und entsorgen es. Das vereinbaren wir vorher mit, damit es nicht im Nachhinein zum Streitpunkt wird.
Ein starker Rückschnitt ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz nur vom 1. Oktober bis zum 28. Februar erlaubt. Ein schonender Formschnitt ist auch im Sommer möglich, sofern keine Vögel brüten.
Ja. Viele Anfragen sind einmalig, weil ein Grundstück zu lange stand oder eine Übergabe ansteht.
Die Kosten der Gartenpflege zählen nach der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist.
Ja, Geräte und Werkzeug bringen wir mit.
Das richtet sich nach Fläche, Zustand und Turnus. Wir sehen uns das Grundstück an und nennen einen festen Preis.
Wir arbeiten in Kalletal mit allen Ortsteilen sowie in Lemgo, Vlotho, Rinteln, Herford, Bad Salzuflen, Detmold, Minden und der Region im Umkreis von rund 50 Kilometern.