IGR Dienstleistungen › Gebäudereinigung › Treppenhausreinigung
Für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Vermieter – feste Intervalle, gleichbleibende Qualität, ein Ansprechpartner.
Das Treppenhaus ist der erste Eindruck einer Immobilie – und die häufigste Beschwerdequelle in der Verwaltung. Wir übernehmen die regelmäßige Treppenhausreinigung in Kalletal, Lemgo und der Region im Umkreis von rund 50 Kilometern: in festen Intervallen, mit gleichbleibendem Umfang und einem Ansprechpartner, der Ihre Objekte kennt.
Ausgeführt werden die Arbeiten von einem Gesellen im Gebäudereiniger-Handwerk – mit abgeschlossener Ausbildung und den erforderlichen Qualifikationen und Zertifikaten.
Den genauen Umfang legen wir vor dem ersten Einsatz schriftlich fest – damit später niemand diskutieren muss, was dazugehört und was nicht.
Eine Faustregel: Je mehr Parteien und je näher an der Straße, desto häufiger. Wir schlagen nach der Besichtigung ein Intervall vor – und passen es an, wenn es sich als zu viel oder zu wenig herausstellt.
Ab etwa sechs Parteien, bei Objekten an viel befahrenen Straßen oder mit Gewerbe im Erdgeschoss. Hält das Treppenhaus dauerhaft auf einem Stand, über den sich niemand beschwert.
Bei kleineren Mehrfamilienhäusern mit ruhiger Lage. Guter Kompromiss zwischen Kosten und Erscheinungsbild – der am häufigsten gewählte Turnus.
Bei zwei bis vier Parteien oder wenn die Bewohner einen Teil selbst übernehmen. Auch als Ergänzung zum Kehrplan der Hausgemeinschaft.
Die Kosten der Gebäudereinigung zählen nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten – vorausgesetzt, die Umlage ist im Mietvertrag vereinbart. Für den Winterdienst gilt das im Regelfall ebenfalls. Im Zweifel lohnt ein Blick in den jeweiligen Mietvertrag.
Der Reinigungsdienst wird gewechselt, wenn er unzuverlässig wird – nicht, wenn er zu teuer ist. Deshalb legen wir auf diese vier Punkte den größten Wert.
Keine wechselnden Kräfte, keine Warteschleife, keine Ticketnummer. Sie rufen die Nummer an, die Sie kennen, und sprechen mit der Person, die Ihr Objekt gereinigt hat.
Der Turnus steht. Sollte ein Termin einmal verschoben werden müssen, erfahren Sie das vorher und nicht durch einen Anruf eines Mieters.
Reinigung und Winterdienst beim selben Dienstleister spart Ihnen die Abstimmung zwischen zwei Firmen – und im Streitfall die Frage, wer zuständig war.
Für Objekte, die Sie im Auftrag Dritter verwalten, ist das kein Nebensatz: Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Angaben dazu finden Sie im Impressum.
Was gereinigt wird, steht schriftlich fest. Sie erhalten einen festen monatlichen Preis pro Objekt, mit dem Sie in der Abrechnung kalkulieren können.
Mehrere Objekte, ein Ansprechpartner, eine Abrechnung. Auf Wunsch hängen wir einen Reinigungsplan im Eingangsbereich aus – das reduziert Rückfragen der Mieter spürbar.
Wenn der Kehrplan in der WEG regelmäßig für Ärger sorgt, ist eine feste Reinigung meist die günstigere Lösung – gemessen am Aufwand für alle Beteiligten.
Ein einzelnes Mehrfamilienhaus ist für uns genauso selbstverständlich wie ein Objektpaket. Die Kosten sind bei entsprechender Vereinbarung umlagefähig.
Wir schauen uns das Treppenhaus an: Etagen, Parteien, Gemeinschaftsflächen, Zugang. Dauert selten länger als 20 Minuten.
Sie erhalten schriftlich, was gereinigt wird, in welchem Turnus – und einen festen monatlichen Preis pro Objekt.
Wir starten zum vereinbarten Termin. Schlüsselübergabe und Zugang klären wir vorher schriftlich.
Das hängt von der Anzahl der Parteien, der Lage und der Nutzung ab. In Mehrfamilienhäusern sind wöchentliche oder 14-tägige Intervalle üblich. Bei wenigen Parteien reicht oft monatlich, bei stark genutzten Objekten oder Gewerbe im Erdgeschoss ist häufiger sinnvoll.
Der Preis richtet sich nach Größe des Objekts, Anzahl der Etagen und Parteien, Umfang der Gemeinschaftsflächen und dem Intervall. Wir sehen uns das Objekt an und nennen einen festen monatlichen Preis, mit dem Sie kalkulieren können.
Ja. Die Kosten der Gebäudereinigung zählen nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist. Für den Winterdienst gilt das im Regelfall ebenfalls – im Zweifel lohnt ein Blick in den jeweiligen Mietvertrag.
Reinigungsmittel und Geräte bringen wir mit. Aus dem Objekt benötigen wir lediglich Wasser und Strom. Ein Abstellraum ist hilfreich, aber nicht erforderlich.
Ja. Treppenhausreinigung und Winterdienst aus einer Hand ist für Hausverwaltungen der einfachere Weg: ein Ansprechpartner, eine Abrechnung, keine Abstimmung zwischen zwei Dienstleistern.
Das legen wir vor dem ersten Einsatz gemeinsam fest – ob über einen Schlüssel, einen Schlüsselkasten am Objekt oder eine andere Regelung Ihrer Verwaltung. Schlüssel werden dokumentiert übergeben.
Wir reinigen Treppenhäuser in Kalletal mit allen Ortsteilen sowie in Lemgo, Vlotho, Rinteln, Herford, Bad Salzuflen, Detmold, Minden und der Region im Umkreis von rund 50 Kilometern.