IGR Dienstleistungen › Alltagsbegleitung

Alltagsbegleitung in Kalletal und Umgebung

Damit das Leben zu Hause weitergeht – mit Unterstützung bei den Dingen, die allein schwerfallen.

Hava Yusupova von IGR Alltagsbegleitung im Gespräch bei einer Tasse Kaffee

Manches geht allein nicht mehr so gut

Der Einkauf wird schwer. Zum Arzt zu kommen ist umständlich. Und manchmal fehlt einfach jemand zum Reden. Alltagsbegleitung setzt genau dort an – bei den ganz normalen Dingen des Tages, damit das Leben in den eigenen vier Wänden weitergeht.

Ihre Ansprechpartnerin ist Hava Yusupova. Sie kommt zu Ihnen nach Hause, regelmäßig oder nach Absprache, in Kalletal und im Umkreis von rund 25 Kilometern. Und weil wir ein nach § 45a SGB XI anerkannter Anbieter sind, können Sie unsere Leistungen mit einem Pflegegrad über die Pflegekasse abrechnen.

Was die Pflegekasse zahlt

Vielen ist gar nicht bewusst, dass ihnen dieses Geld zusteht – und dass es jeden Monat ungenutzt liegen bleibt.

131 €Entlastungsbetrag pro Monat, § 45b SGB XI

Wer zu Hause lebt und einen Pflegegrad von 1 bis 5 hat, bekommt diesen Betrag zusätzlich zu allen anderen Leistungen der Pflegekasse. Er ist genau für Angebote wie unseres gedacht.

  • Gilt ab Pflegegrad 1 – also auch bei geringem Unterstützungsbedarf
  • Zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen
  • Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern lassen sich übertragen
  • Wir sind anerkannter Anbieter – unsere Leistungen sind darüber abrechenbar
Wir erklären Ihnen, wie das geht

Womit wir Sie unterstützen

Hauswirtschaftliche Tätigkeiten

Aufräumen, abwaschen, Wäsche waschen und aufhängen, Blumen gießen, Betten beziehen. Die kleinen Dinge, die sich sonst auftürmen und den Tag schwer machen.

Einkaufshilfe

Gemeinsam oder für Sie: Lebensmittel, Apotheke, Post und Besorgungen. Auf Wunsch fahren wir Sie mit, damit Sie selbst aussuchen können.

Begleitung zu Terminen

Zum Arzt, zur Physiotherapie, zur Behörde oder zur Bank – hin, dabei und zurück. Damit niemand allein hingehen muss und nichts vergessen wird.

Gespräche

Kaffee trinken, erzählen, zuhören, gemeinsam Zeit verbringen. Für viele ist das der wichtigste Teil – und der, für den im Alltag sonst niemand Zeit hat.

Was wir nicht übernehmen

Alltagsbegleitung ist keine Pflege. Körperpflege, Medikamentengabe und medizinische Versorgung gehören zu einem Pflegedienst. Wir kümmern uns um alles rundherum – und arbeiten gern ergänzend, wenn bereits ein Pflegedienst im Haus ist.

Für wen wir da sind

Seniorinnen und Senioren

Sie möchten so lange wie möglich in Ihrem Zuhause bleiben und brauchen bei manchen Dingen eine helfende Hand. Sie bestimmen, was gemacht wird – wir richten uns danach.

Angehörige

Sie kümmern sich um Mutter oder Vater, wohnen vielleicht weiter weg oder sind selbst berufstätig. Wir übernehmen einen Teil und melden uns, wenn etwas auffällt.

Nach einem Krankenhausaufenthalt

Wenn zu Hause plötzlich vieles schwerer geht als vorher, unterstützen wir in der Übergangszeit – so lange, wie es nötig ist.

Menschen mit Pflegegrad

Ab Pflegegrad 1 sind unsere Leistungen über den Entlastungsbetrag abrechenbar. Wir sagen Ihnen, was zu tun ist, damit das reibungslos läuft.

So fangen wir an

1

Kennenlernen

Wir kommen unverbindlich vorbei, trinken einen Kaffee und schauen gemeinsam, wobei Unterstützung guttut.

2

Zeiten festlegen

Wir vereinbaren feste Termine, die zu Ihrem Tag passen – und ändern sie, wenn sich etwas ändert.

3

Abrechnung klären

Besteht ein Pflegegrad, klären wir gemeinsam die Abrechnung über den Entlastungsbetrag mit Ihrer Pflegekasse.

Häufige Fragen

Was ist Alltagsbegleitung?

Alltagsbegleitung ist Unterstützung bei allem, was den Alltag zu Hause ausmacht: hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Einkaufshilfe, Begleitung zu Arzt- und Behördenterminen sowie Gespräche und Gesellschaft. Sie ist keine Pflege im medizinischen Sinn.

Was zahlt die Pflegekasse?

Wer zu Hause lebt und einen Pflegegrad von 1 bis 5 hat, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI – aktuell 131 Euro im Monat. Da wir ein anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI sind, können unsere Leistungen darüber abgerechnet werden. Der Betrag steht zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung.

Brauche ich einen Pflegegrad?

Für die Abrechnung über den Entlastungsbetrag ist mindestens Pflegegrad 1 nötig. Ohne Pflegegrad ist unsere Begleitung selbstverständlich trotzdem möglich – dann als private Leistung. Wenn noch kein Pflegegrad besteht, sagen wir Ihnen gern, wie der Antrag läuft.

Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?

Nicht sofort. Nicht genutzte Beträge können in die folgenden Monate übertragen werden. Viele Familien wissen gar nicht, dass ihnen dieser Betrag zusteht, und lassen ihn ungenutzt. Ihre Pflegekasse sagt Ihnen, wie viel aktuell zur Verfügung steht.

Wie oft kommen Sie?

Das richtet sich nach dem Bedarf. Manche möchten einmal pro Woche für zwei Stunden Begleitung, andere mehrmals oder nur zu bestimmten Terminen. Wir legen das gemeinsam fest und können es jederzeit anpassen.

Was gehört nicht zur Alltagsbegleitung?

Wir übernehmen keine pflegerischen oder medizinischen Aufgaben: keine Körperpflege, keine Medikamentengabe, keine Wundversorgung. Dafür sind Pflegedienste zuständig. Wir kümmern uns um alles rundherum – und arbeiten gern ergänzend zu einem Pflegedienst.

Rufen Sie einfach an

Ein Gespräch kostet nichts und klärt oft schon die halbe Frage. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir die Richtigen sind.

0178 2903594 Ihre Ansprechpartnerin: Hava Yusupova